ST Reha
Nebst den Aufenthalten in Akutspitälern und psychiatrischen Kliniken werden seit dem 1. Januar 2012 auch stationäre Aufenthalte in Rehabilitationskliniken nach den Regeln der neuen Spitalfinanzierung vergütet.
Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat entschieden, die für 2020 geplante tarifwirksame Einführung von ST Reha zu verschieben. Es soll ein code-gestütztes Modell entwickelt werden. Die aktuelle Projektplanung sieht eine Einführung von ST Reha ab dem 1. Januar 2022 vor.
Stellungnahmen
Die SwissDRG AG ist per Gesetz für die Entwicklung der Tarifstruktur ST Reha zuständig. Die Einführung der Tarifstruktur ist für den 1. Januar 2020 vorgesehen. Unsere Stellungnahmen reflektieren die Anliegen der Versicherer.
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