Pflegetagerechner TARPSY
Zur effizienten Berechnung der korrekten Anzahl abrechenbarer Pflegetage stellt tarifsuisse ag einen Pflegetagerechner zur Verfügung.
Die SwissDRG AG hat entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Tarifstruktur TARPSY 1.0 entwickelt. Es handelt sich um ein pauschales Vergütungssystem für die stationäre Psychiatrie.
Die schweizweite Einführung dieser Tarifstruktur ist für den 1. Januar 2018 geplant. TARPSY bildet die Leistungsbereiche der Erwachsenen-, Kinder- und Jugendpsychiatrie ab. Wobei die verpflichtende tarifarische Anwendung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie für 2019 geplant ist.
Massgeblich für die Ermittlung der psychiatric cost group (PCG) sind die Hauptdiagnose, der Symptomschweregrad (HoNOS/CA oder Nebendiagnosen) und das Alter. In der Einführungs-version haben Prozeduren (CHOP-Codes) keinen Einfluss auf die PCG.
Die Zusatzentgelte aus der aktuellen Version SwissDRG der Akutsomatik dürfen auch für die Tarifstruktur TARPSY verwendet werden. Das Bundesamt für Statistik hat einen Auszug für die Psychiatrie aus dem Medizinischen Kodierungshandbuch veröffentlicht.
Zur effizienten Berechnung der korrekten Anzahl abrechenbarer Pflegetage stellt tarifsuisse ag einen Pflegetagerechner zur Verfügung.
Die schweizweite Einführung der Tarifstruktur TARPSY ist für den 1. Januar 2018 geplant. Der bereits Ende Januar 2017 eingereichte Antrag an den Bundesrat um Genehmigung der neuen Tarifstruktur, konnte jetzt um den Tarifstrukturvertrag vervollständigt werden. Die Tarifpartner rechnen mit einer Genehmigung durch den Bundesrat bis Ende dieses Jahres.
Die SwissDRG AG hat entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Tarifstruktur TARPSY 1.0 entwickelt. Es handelt sich um ein pauschales Vergütungssystem für die stationäre Psychiatrie.
Das Bundesamt für Statistik hat diesen Auszug für die Psychiatrie am 20. Dezember 2016 veröffentlicht.
Die SwissDRG AG ist per Gesetz für die Entwicklung und Pflege des Tarifsystems TARPSY zuständig. Die Einführung der Tarifstruktur im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie ist für den 1. Januar 2018 geplant. Unsere Stellungnahmen reflektieren die Anliegen der Versicherer.
Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat die Anwendungsregeln verabschiedet. Dabei hat er wenn immer möglich und sinnvoll die «Regeln und Definitionen zu Fallabrechnung» aus der Akutsomatik übernommen.
In den «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter TARPSY» wird folgendes definiert:
Je nach Bedarf wird dieses Dokument jährlich aktualisiert: